Hauptnavigation
Überblick

Da ist mehr für Sie drin 

  • Vermögenswirksamer Sparvertrag
  • Nach Wunsch in Kombination mit Fonds – oder Bausparen
  • Jährlich bis zu 480 Euro Zuschuss vom Arbeitgeber
  • Staatliche Zuschüsse möglich
  • Nur 7 Jahre Mindestlaufzeit
  • Auf Wunsch jederzeit mehr einzahlen
  • Alternative: VL in betriebliche Altersversorgung anlegen

Staatliche Förderung

Profitieren Sie von staatlichen Zuschüssen, wie zum Beispiel der Arbeit­nehmer-Spar­zulage oder der Wohnungs­bau­prämie. 

Sie haben die Wahl

Alternativ zum klassischen Spar­vertrag können Sie das VL-Sparen mit Deka Investment­fonds, LBS-Bausparen oder einer betrieblichen Alters­­versorgung kombinieren.

Bausparen mit VL

Bilden Sie eine Basis für Ihre eigenen vier Wände. 

Fondssparen mit VL

Nutzen Sie die Chancen der inter­nationalen Kapital­märkte.

Betriebliche Alters­versorgung mit VL

Mit monatlichen Beiträgen aus Ihrem Brutto­gehalt bequem eine Zusatz-Rente ansparen.

Einkommensgrenzen und Förderhöhe
Staatliche Förderung Anlageform

Einkommens- grenzen (zu versteuerndes Einkommen)

alleinstehend/ verheiratet*

Förderfähige Maximal-Beträge pro Jahr                                               

alleinstehend/ verheiratet*

Förderhöhe Ihr maximaler Zuschuss vom Staat pro Jahr alleinstehend/ verheiratet*
Arbeitnehmer- Sparzulage Bausparen

 17.900 Euro

 35.800 Euro

470 Euro

940 Euro

9 %

43,00 Euro

86,00 Euro

  Aktienfonds

20.000 Euro

40.000 Euro

400 Euro

800 Euro

20 %

80,00 Euro

160,00 Euro

Wohnungsbau- prämie** Bausparen

25.600 Euro

51.200 Euro

512 Euro

1.024 Euro

8,8 %

45,06 Euro

90,12 Euro

Ihr maximaler Zuschuss vom Staat pro Jahr         168,06 Euro (alleinstehend) 336,12 Euro (verheiratet)

* staatliche Förderung bei zwei Arbeitnehmern innerhalb der geltenden Einkommensgrenze

** für Personen ab dem 16. Lebensjahr

Hinweise:

  • Die Arbeitnehmer-Sparzulage für die Anlageformen Aktienfonds und Bausparen sowie die Wohnungsbauprämie können auch gleichzeitig genutzt werden.
  • Schüler, Studenten, Arbeitslose und Rentner erhalten keine Arbeitnehmer-Sparzulage. Ausnahme: Wenn Sie geringfügig beschäftigt sind, kann ebenfalls von Ihrem Gehalt ein Betrag in einen VL-Vertrag eingezahlt werden.
Altersvorsorge

Sie haben die Möglichkeit, Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) über die betriebliche Altersversorgung anzulegen. In dieser Anlageform verringern Sie Ihr Bruttoeinkommen und somit die Steuerlast, denn die Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

Angaben in Euro Vermögenswirksame Anlage ohne bAV  Vermögenswirksame Anlage über bAV
monatliches Bruttogehalt 2.500,00 2.500,00
VL vom Arbeitgeber + 40,00 + 40,00
bAV-Beitrag gesamt   - 78,01
Gesamtbrutto monatlich 2.540,00 2.461,99
Gesamtlohnsteuer - 382,32 - 360,28
Sozialversicherungsbeitrag - 520,06 - 504,09
Monatliches Nettogehalt 1.637,62 1.597,62
Vermögenswirksame Leistungen - 40,00  
Monatlicher Auszahlungsbetrag 1.597,62 1.597,62
Ihre Anlage:    
Leistung des Arbeitnehmers 0,00 38,01
VL-Leistung des Arbeitgebers 40,00 40,00
Anlagebetrag gesamt 40,00 78,01

Beispiel:   Lediger Arbeitnehmer ohne Kinder, der monatlich 40,00 Euro vermögenswirksame Leistungen (VL) erhält.      

Steuerklasse I, Kirchensteuer 9%, Krankenversicherung 15,5%, Bruttojahreseinkommen 30.000 Euro.

Ergebnis: Trotz eines höheren Altersvorsorge-Beitrags bleibt Ihr Nettogehalt identisch.

Am besten persönlich

Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeit­geber, ob und in welcher Höhe er vermögens­wirksame Leistungen zahlt. Gemeinsam mit Ihrem Berater finden Sie heraus, welche Spar­form für Sie die beste ist.

 Cookie Branding
i