Mit der Stiftungsarbeit übernehmen die Gründungsstifter, die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin und die Ruppiner Kliniken GmbH, seit 2010 in besonderer Weise Verantwortung für die nachhaltige Förderung gemeinnütziger Aktivitäten im
Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Ziel der Stiftungsarbeit ist die Unterstützung von gemeinnützigen Projekten, Initiativen, Maßnahmen und Einrichtungen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin um nachhaltig die Lebensqualität in der Förderregion zu erhalten und auszubauen. Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat.
Ralf Reinhardt (Vorsitzender)
Markus Rück
Axel Gutschmidt
Sebastian Steineke
Dr. Gunnar Pietzner
Auch mit kleinen Beträgen unterstützen Sie unsere Stiftung und damit die Region. Ihre Einzelspende verwenden wir zeitnah für eine satzungsgemäße Projektförderung. Anlass könnte zum Beispiel Ihr runder Geburtstag, ein Jubiläum oder ein anderes besonderes Ereignis sein.
Unsere Arbeit fördern Sie nachhaltig durch eine Zustiftung in den Vermögensstock. Sie steigert die Erträge aus dem Stiftungskapital, bleibt über Generationen erhalten und stärkt durch ihre Zinsen in jedem Jahr aufs Neue langfristig die Erfüllung der Stiftungszwecke. Den Zeitpunkt der Zustiftung bestimmen Sie selbst. Dies kann zu Lebzeiten geschehen, aber auch im Rahmen Ihres letzten Willens.
Die Stiftung für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden wie auch Zustiftungen sind steuerlich absetzbar. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder Zustiftung handelt.
Bankverbindung der Stiftung für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin:
IBAN: DE20 1605 0202 1001 0075 02
BIC: WELADED1OPR
Der Stiftungsrat entscheidet über die Förderung der eingereichten Anträge.
Die Stiftung fördert folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke im Landkreis Ostprignitz-Ruppin:
Die Stiftung für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin erwartet von Projektträgern, die sie unterstützt, Professionalität des Managements, Wirtschaftlichkeit in der Projektsteuerung und Wirksamkeit des Projektmarketings.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung:
Der Projektträger hat die ordnungsgemäße, dem Zuwendungsbescheid entsprechende Verwendung der bewilligten Fördermittel nachzuweisen. Enthält der Bewilligungsbescheid der Stiftung projektbezogen keine anderslautenden Regelungen, ist die Verwendung bewilligter Mittel durch den Projetträger gegenüber der Stiftung spätestens 2 Monate nach Mittelabruf nachzuweisen. Hierfür ist das entsprechende Formblatt der Stiftung zu verwenden.
Antragsteller: TAKE Off Fallschirmsport e.V.
Projekt: Vom 16. bis zum 19. Juni 2022 veranstaltete der Verein auf dem Flugplatz in Fehrbellin das erste Internationale Treffen von Fallschirmspringenden mit Beeinträchtigungen, das in Deutschland stattfindet. Ein solches Event gab es bisher nicht und wir sind überzeugt, dass der Verein damit sowohl beispielhaft zeigen kann, wie Integration in unserer A 24-Region gelebt wird als auch wie gut sich der Fallschirm-Sport für Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen eignet. Der Verein organisierte eine Veranstaltung, die Menschen jeden Alters aus unserer Region begeistert und die Werbung für unsere Region ist.
Antragsteller: Expika e.V.
Projekt: Mit dem Kindersprint wird den Kindern ein positives Körpergefühl vermittelt. Der Kindersprint ist ein 17 Meter langer computergestützter Laufparcours, der Kindern auf spielerische Art und mit einer Portion Nervenkitzel einen Impuls für Spaß an Bewegung gibt. Im Laufparcours tritt jedes Kind zunächst gegen sich selbst an. Dabei birgt die Messbarkeit der sportlichen Leistung auch die Möglichkeit des Vergleichs untereinander.
Antragsteller: Kurt-Tucholsky Literaturmuseum
Projekt: Das Kurt Tucholsky Literaturmuseum verfügt durch regelmäßige Ankäufe, aber auch viele wertvolle Schenkungen über einen musealen Bestand von ca. 10.000 Dokumenten und Objekten. Darunter sind sämtliche Erstausgaben von Tucholsky, originale Fotografien und über 40 Autographen (Handschriften des Dichters). Die besonders wertvollen und zum Teil einmaligen Dokumente werden unter Archivbedingungen (Lichtschutz, Temperaturkontrolle) in zwei verschließbaren Stahlschränken gelagert. Diese sind allerdings von 1990 und entsprechen längst nicht mehr den heutigen Standards an Brandschutz und Sicherheit. Daher wurden nun über eine Fachfirma neue Schränke angeschafft.
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