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Stiftung für den Landkreis OPR

Aus der Region für die Region - so lautet der Kerngedanke unseres Engagements

Stiftung für den Landkreis OPR

Aus der Region für die Region - so lautet der Kerngedanke unseres Engagements

Unsere Fördertätigkeit erstreckt sich dabei auf die vielfältigen Bereiche Kunst und Kultur, Sport, Soziales, Wissenschaft und Forschung, Jugend, Denkmalpflege und Umweltschutz. Sie trägt damit in vielen Bereichen zu einer Verbesserung der Lebensqualität bei.

Philosophie

Philosophie

Der Mensch und die Region stehen bei uns im Mittelpunkt.

Mit der Stiftungsarbeit übernehmen die Gründungsstifter, die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin und die Ruppiner Kliniken GmbH, seit 2010 in besonderer Weise Verantwortung für die nachhaltige Förderung gemeinnütziger Aktivitäten im
Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Ziel der Stiftungsarbeit ist die Unterstützung von gemeinnützigen Projekten, Initiativen, Maßnahmen und Einrichtungen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin um nachhaltig die Lebensqualität in der Förderregion zu erhalten und auszubauen. Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat.

 

 

Mitglieder der Stiftung des Landkreises OPR:

Ralf Reinhardt (Vorsitzender)
Markus Rück
Axel Gutschmidt
Sebastian Steineke
Dr. Gunnar Pietzner

Mitfördern – weil jeder Euro zählt!

Auch mit kleinen Beträgen unterstützen Sie unsere Stiftung und damit die Region. Ihre Einzelspende verwenden wir zeitnah für eine satzungsgemäße Projektförderung. Anlass könnte zum Beispiel Ihr runder Geburtstag, ein Jubiläum oder ein anderes besonderes Ereignis sein.

Unsere Arbeit fördern Sie nachhaltig durch eine Zustiftung in den Vermögensstock. Sie steigert die Erträge aus dem Stiftungskapital, bleibt über Generationen erhalten und stärkt durch ihre Zinsen in jedem Jahr aufs Neue  langfristig die Erfüllung der Stiftungszwecke. Den Zeitpunkt der Zustiftung bestimmen Sie selbst. Dies kann zu Lebzeiten geschehen, aber auch im Rahmen Ihres letzten Willens.

Die Stiftung für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden wie auch Zustiftungen sind steuerlich absetzbar. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder Zustiftung handelt.

Bankverbindung der Stiftung für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin:
IBAN: DE20 1605 0202 1001 0075 02
BIC: WELADED1OPR

Der Stiftungsrat entscheidet über die Förderung der eingereichten Anträge.

Förderantrag

Förderantrag

Förderzwecke

Die Stiftung fördert folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke im Landkreis Ostprignitz-Ruppin:

  • Wissenschaft und Forschung
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Denkmalschut und Denkmalpflege
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
  • Tierschutz
  • Sport
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Die Stiftung für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin erwartet von Projektträgern, die sie unterstützt, Professionalität des Managements, Wirtschaftlichkeit in der Projektsteuerung und Wirksamkeit des Projektmarketings.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung:

  • Für Förderanträge ist grundsätzlich ein Antragsformular der Stiftung zu verwenden.
  • Voraussetzung für die Bearbeitung von Förderanträgen ist die Vorlage eines genauen Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplans zum jeweiligen Einzelprojekt.
  • Förderanträge sind jeweils grundsätzlich bis zum 31. Januar für die Frühjahrssitzung und jeweils bis zum 31. Juli für die Herbstsitzung des Stiftungsrates vollständig einzureichen.
  • Vorhaben, die vor Beschlussfassung des Stiftungsrates begonnen wurden, sind von einer Förderung in der Regel ausgeschlossen. Eine nachträgliche Förderung bereits abgeschlossener Vorhaben erfolgt nicht.
  • Wer einen Antrag auf Förderung durch die Stiftung für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin stellt, hat Eigenmittel in angemessenem Rahmen aufzubringen. Dabei sind weitere Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. öffentliche Zuschüsse, auszuschöpfen.

Verwendungsnachweis

Der Projektträger hat die ordnungsgemäße, dem Zuwendungsbescheid entsprechende Verwendung der bewilligten Fördermittel nachzuweisen. Enthält der Bewilligungsbescheid der Stiftung projektbezogen keine anderslautenden Regelungen, ist die Verwendung bewilligter Mittel durch den Projetträger gegenüber der Stiftung spätestens 2 Monate nach Mittelabruf nachzuweisen. Hierfür ist das entsprechende Formblatt der Stiftung zu verwenden.

Beispiele

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