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Stiftung der Sparkasse

Aus der Region für die Region - so lautet der Kerngedanke unseres Engagements.

Stiftung der Sparkasse

Aus der Region für die Region - so lautet der Kerngedanke unseres Engagements.

Unsere Fördertätigkeit erstreckt sich dabei auf die vielfältigen Bereiche Kunst und Kultur, Sport, Soziales, Wissenschaft und Forschung, Jugend, Denkmalpflege und Umweltschutz. Sie trägt damit in vielen Bereichen zu einer Verbesserung der Lebensqualität bei.

Philosophie

Philosophie

Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt.

Mit über 760 gemeinnützigen Stiftungen ist die Sparkassen-Finanzgruppe die stifterisch engagierteste Unternehmensgruppe in Deutschland. Mit den Erträgen unserer Sparkassenstiftung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin unterstützen wir auf vielseitigste Art lokale und regionale Projekte.

Impulse setzen, Gesellschaft mitgestalten, Zusammenhalt stärken - unser Engagement hat viele Gesichter. Unser stifterisches Handeln ist geprägt von der Verbundenheit mit den Menschen vor Ort und der Verantwortung, die wir in der Region übernehmen.

Mit unserer Fördertätigkeit in den Bereichen der bildenden und darstellenden Kunst, der Kultur (Musik, Literatur, Denkmalpflege), der Jugendamtarbeit und -erziehung, des Sports, der Wissenschaft und der Völkerverständigung trägt die Sparkassenstiftung in vielen Bereichen zu einer Verbesserung der Lebensqualität bei.

Den Menschen ein verlässlicher Gestalter vor Ort zu sein - das treibt uns an!

Gremium

Stiftungsvorstand:
Markus Rück (Vorsitzender)
Petra Beister 
Werner Nüse
Anke Somschor
Mario Zehle

Kuratorium:
Ralf Reinhardt (Vorsitzender)
Ralf Osterberg (stellvertretender Vorsitzender)
Jörg Gehrmann
Mario Göhlich
Nora Görke
Manfred Richter
Karsten Teuffert

Förderantrag

Förderantrag

Leitlinien

Projekte können nur dann unterstützt werden, wenn sie folgenden Leitlinien entsprechen:

  • Förderung von Initiativen, die Attraktivität und Lebensqualität im LandkreisOstprignitz-Ruppin erhöhen,
  • möglichst breiter Wirkungskreis,
  • angemessene Eigenbeteiligung des Antragstellers,
  • keine Übernahme laufender Kosten,
  • keine Förderung von bereits begonnenen oder abgeschlossenen Projekten, hauptsächlich geselligen Zusammentreffen, parteipolitisch orientierten Projekten, allgemeinen, laufenden Kosten, oder Vorhaben außerhalb der Förderbereiche der Stiftung.

Die Stiftung leistet keine Dauerförderung. Sie kann aber in einem begründeten Einzelfall eine längerfristige Partnerschaft eingehen und in unregelmäßigen Abständen wiederholt fördern.

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Zur Beantragung von Fördermitteln füllen Sie bitte das Antragsformular Punkt für Punkt aus, den Sie um die erforderlichen Unterlagen (Freistellungsbescheid des Finanzamtes  sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan) ergänzen.  Senden Sie Ihren vollständigen Antrag entweder auf dem Postweg oder per E-Mail an die Stiftung. Den Eingang Ihrer Unterlagen bestätigen wir Ihnen schriftlich.

Gibt es bestimmte Antragsfristen?

Nein, Anträge können Sie jederzeit stellen.  Allerdings werden Förderungen nur zweimal im Jahr beschlossen. Den nächsten Termin können Sie gerne telefonisch bei der Stiftung erfragen.

Wer entscheidet, ob eine Förderung erfolgt?

Entscheidungen über eventuelle Förderungen trifft der Stiftungsvorstand. Bei Bedarf holt er sich hierfür eine fachliche Stellungnahme ein. Bei Förderbeträgen über 10.000 Euro ist die Zustimmung des Kuratoriums erforderlich. Beide Gremien tagen in der Regel zweimal jährlich.

 Ob ein Antrag positiv oder negativ beschieden wird, hängt von vielerlei Faktoren ab. Dazu zählen zum Beispiel auch die Höhe des zur Verfügung stehenden Ausschüttungsbetrags oder die Anzahl und die Qualität der bei der Sitzung vorliegenden Anträge.

Schülerstipendium

Schülerstipendium

Mit der Stiftung der Sparkasse ins Ausland

Viele Schülerinnen und Schüler träumen davon, während der Schulzeit im Ausland neue Erfahrungen zu sammeln und andere Menschen und Kulturen kennenzulernen. Doch oftmals scheitern diese Träume an den finanziellen Möglichkeiten. Daher vergibt die Stiftung ab dem Schuljahr 2019/20 an Schüler aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin erstmalig drei Teilstipendien in Höhe von maximal 3.000,00 Euro für einen Auslandsaufenthalt.

Förderrichtlinien für die Vergabe von Teilstipendien an Schüler für einen Auslandsaufenthalt

Die Stiftung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin vergibt pro Kalenderjahr maximal drei Teilstipendien an begabte Jugendliche, die einen Aufenthalt im Ausland absolvieren möchten.  Die Stiftung fördert bis zu 50 Prozent der Programmkosten des Auslandsaufenthalts, dabei werden maximal 3.000 Euro pro Bewerber vergeben. Der Aufenthalt im Ausland muss mindestens drei Monate und darf nicht mehr als zwölf Monate lang sein. Unterstützt werden vorrangig Bewerber, die aufgrund der besonderen finanziellen Belastung durch familiäre Strukturen oder wirtschaftliche Gegebenheiten auf finanzielle Hilfe angewiesen sind.

Anforderungen an die Bewerber

  • Wohnsitz oder Schule im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
  • mindestens Abschluss der 8. Klasse
  • gute schulische Leistungen
  • gute Sprachkenntnisse des künftigen Gastlandes
  • ehrenamtliches Engagement, zum Beispiel in den Bereichen Schule, Soziales, Kultur, Sport oder Umweltschutz
  • kulturelle und soziale Aufgeschlossenheit
  • vorzugsweise Girokonto bei der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin

Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf ein Stipendium. DerRechtsweg ist ausgeschlossen. Eine erneute Förderung und eine Kumulierung mit anderen Stipendien sind ausgeschlossen. Bewerbungsschluss ist jährlich der 31. Januar. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch ein Gremium der Stiftung. Hierfür werden keine individuellen Begründungen abgegeben. Von den Stipendiaten wird erwartet, dass sie spätestens vier Wochen nach Rückkehrvon ihrem Auslandsaufenthalt der Stiftung einen Erfahrungsbericht (mindestens 1.500 Wörter) zukommen lassen. Der Bericht kann auf Wunsch durch eine selbst gedrehte Video-Dokumentation ersetzt werden. Die Stipendiaten stimmen einer zeitlich und räumlich unbegrenzten Veröffentlichung ihrer Berichte, Dokumentationen und Bilder sowie einer namentlichen Nennung im Zusammenhang mit den Stipendien zu. Sollte ein Stipendiat diesen Verpflichtungen als Gegenleistung für das Stipendium nicht nachkommen, ist die Stiftung berechtigt, ihre Förderung zurückzufordern.

Beispiele

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