Mit über 760 gemeinnützigen Stiftungen ist die Sparkassen-Finanzgruppe die stifterisch engagierteste Unternehmensgruppe in Deutschland. Mit den Erträgen unserer Sparkassenstiftung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin unterstützen wir auf vielseitigste Art lokale und regionale Projekte.
Impulse setzen, Gesellschaft mitgestalten, Zusammenhalt stärken - unser Engagement hat viele Gesichter. Unser stifterisches Handeln ist geprägt von der Verbundenheit mit den Menschen vor Ort und der Verantwortung, die wir in der Region übernehmen.
Mit unserer Fördertätigkeit in den Bereichen der bildenden und darstellenden Kunst, der Kultur (Musik, Literatur, Denkmalpflege), der Jugendamtarbeit und -erziehung, des Sports, der Wissenschaft und der Völkerverständigung trägt die Sparkassenstiftung in vielen Bereichen zu einer Verbesserung der Lebensqualität bei.
Den Menschen ein verlässlicher Gestalter vor Ort zu sein - das treibt uns an!
Stiftungsvorstand:
Markus Rück (Vorsitzender)
Petra Beister
Werner Nüse
Anke Somschor
Mario Zehle
Kuratorium:
Ralf Reinhardt (Vorsitzender)
Ralf Osterberg (stellvertretender Vorsitzender)
Jörg Gehrmann
Mario Göhlich
Nora Görke
Manfred Richter
Karsten Teuffert
Projekte können nur dann unterstützt werden, wenn sie folgenden Leitlinien entsprechen:
Die Stiftung leistet keine Dauerförderung. Sie kann aber in einem begründeten Einzelfall eine längerfristige Partnerschaft eingehen und in unregelmäßigen Abständen wiederholt fördern.
Zur Beantragung von Fördermitteln füllen Sie bitte das Antragsformular Punkt für Punkt aus, den Sie um die erforderlichen Unterlagen (Freistellungsbescheid des Finanzamtes sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan) ergänzen. Senden Sie Ihren vollständigen Antrag entweder auf dem Postweg oder per E-Mail an die Stiftung. Den Eingang Ihrer Unterlagen bestätigen wir Ihnen schriftlich.
Nein, Anträge können Sie jederzeit stellen. Allerdings werden Förderungen nur zweimal im Jahr beschlossen. Den nächsten Termin können Sie gerne telefonisch bei der Stiftung erfragen.
Entscheidungen über eventuelle Förderungen trifft der Stiftungsvorstand. Bei Bedarf holt er sich hierfür eine fachliche Stellungnahme ein. Bei Förderbeträgen über 10.000 Euro ist die Zustimmung des Kuratoriums erforderlich. Beide Gremien tagen in der Regel zweimal jährlich.
Ob ein Antrag positiv oder negativ beschieden wird, hängt von vielerlei Faktoren ab. Dazu zählen zum Beispiel auch die Höhe des zur Verfügung stehenden Ausschüttungsbetrags oder die Anzahl und die Qualität der bei der Sitzung vorliegenden Anträge.
Viele Schülerinnen und Schüler träumen davon, während der Schulzeit im Ausland neue Erfahrungen zu sammeln und andere Menschen und Kulturen kennenzulernen. Doch oftmals scheitern diese Träume an den finanziellen Möglichkeiten. Daher vergibt die Stiftung ab dem Schuljahr 2019/20 an Schüler aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin erstmalig drei Teilstipendien in Höhe von maximal 3.000,00 Euro für einen Auslandsaufenthalt.
Die Stiftung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin vergibt pro Kalenderjahr maximal drei Teilstipendien an begabte Jugendliche, die einen Aufenthalt im Ausland absolvieren möchten. Die Stiftung fördert bis zu 50 Prozent der Programmkosten des Auslandsaufenthalts, dabei werden maximal 3.000 Euro pro Bewerber vergeben. Der Aufenthalt im Ausland muss mindestens drei Monate und darf nicht mehr als zwölf Monate lang sein. Unterstützt werden vorrangig Bewerber, die aufgrund der besonderen finanziellen Belastung durch familiäre Strukturen oder wirtschaftliche Gegebenheiten auf finanzielle Hilfe angewiesen sind.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf ein Stipendium. DerRechtsweg ist ausgeschlossen. Eine erneute Förderung und eine Kumulierung mit anderen Stipendien sind ausgeschlossen. Bewerbungsschluss ist jährlich der 31. Januar. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch ein Gremium der Stiftung. Hierfür werden keine individuellen Begründungen abgegeben. Von den Stipendiaten wird erwartet, dass sie spätestens vier Wochen nach Rückkehrvon ihrem Auslandsaufenthalt der Stiftung einen Erfahrungsbericht (mindestens 1.500 Wörter) zukommen lassen. Der Bericht kann auf Wunsch durch eine selbst gedrehte Video-Dokumentation ersetzt werden. Die Stipendiaten stimmen einer zeitlich und räumlich unbegrenzten Veröffentlichung ihrer Berichte, Dokumentationen und Bilder sowie einer namentlichen Nennung im Zusammenhang mit den Stipendien zu. Sollte ein Stipendiat diesen Verpflichtungen als Gegenleistung für das Stipendium nicht nachkommen, ist die Stiftung berechtigt, ihre Förderung zurückzufordern.
Antragsteller: MC Dreetz e.V. im ADAC
Projekt: Die Kinder werden durch die MotoKids Akademie erstmals an den Motocross-Sport herangeführt, geschult und bei den ersten Rennveranstaltungen betreut. Um die Sicherheit auf der Strecke zu erhöhen, muss diese vor allem in den Sommermonaten bewässert werden. Zudem soll ein KidsCamp bestehend aus 10 Holzhäusern samt einfachem Mobiliar sowie 5 Sitzgruppen als Sammel- und Grillplatz entstehen. Damit soll das Gemeinschaftsgefühl gestärkt werden und mehrtägige Jugendcamps ermöglich werden.
Antragsteller: Neuruppiner A-capella-Chor e.V.
Projekt: Zum Jubiläum des Chores wird es eine Neu-Aufführung der „Carmina Burana“ von Carl Orff im Rahmen eines Festkonzertes geben. Das Konzert wird gemeinsam mit dem Märkischen Jugendchor, Ehemaligen des Landesjugendchores und interessierten Sängerinnen und Sängern anderer Neuruppiner Chöre gestaltet. Die gemeinschaftliche Aufführung stärkt die Verbundenheit zur Heimatstadt und der Region und den Charakter einer Geburtstagsfeier mit Freunden und Mitstreitern.
Antragsteller: Förderverein Temnitzkirche e.V.
Projekt: Mit einem Stipendium für den/die „Temnitzschreiber*in“ sollen für 3 Monate im Jahr junge Literaten*innen in die herrliche Landschaft der Temnitz-Region im Landkreis Ostprignitz-Ruppin eingeladen werden, um hier kreativ zu werden. Im Rahmen des Konzeptes „Nature Writing“ soll Natur erfahren werden. Dabei ist die Begegnung mit den vielfältigen Menschen auf dem Lande erwünscht.
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